Taufe, Firmung und Erstkommunion sind in den katholisch-unierten Kirchen des Ostens wie auch in der orthodoxen Kirche miteinander zu einer Feier der Eingliederung in Christus und die Kirche verbunden. Auch Kleinkinder empfangen nach ihrer Taufe sogleich Firmung und Kommunion (Kelchkommunion). Jedes dieser drei Sakramente führt den Christen in die tiefere Gemeinschaft mit Gott ein. Höhepunkt (und Quelle) bleibt die Eucharistie.
Hinsichtlich des Firmalters unterscheiden sich die Auffassungen: In den katholisch-unierten Kirchen des Ostens und in der orthodoxen Kirche wird die Firmung mit der Kindertaufe verbunden; in der lateinischen Kirche dagegen ist erforderlich, dass der Firmling die Bedeutung der Firmung erkennen kann. Der Zusammenhang ist zwischen Taufe und Firmung geschichtlich sehr eng: Die Firmung wurde ursprünglich immer im Zusammenhang mit der Taufe gespendet. Erst, als die Anzahl der vorzunehmenden Taufen vom Bischof nicht mehr bewältigt werden konnte, nahmen die Priester in der lateinischen Kirche die Taufe ohne Firmung vor, der Bischof firmte dann bei nächster Gelegenheit alle bisher getauften Kinder und Erwachsene. In den katholisch-unierten Kirchen des Ostens und in der orthodoxen Kirche ist die alte Praxis der Spendung aller drei Sakramente bis heute geblieben.
Kein einziges Sakrament ist als Belohnung oder Bekräftigung Gottes für eine zuvor erfolgte menschliche Leistung zu begreifen. Der Mensch kann eben nicht aus eigener Kraftanstrengung den Glauben bewahren und anschließend selbst vor Gott treten und sagen: "So, jetzt verleihe mir einmal die golden Glaubens-Medaille." Jedes Sakrament ist das Eingeständnis des Menschen, dass er der Hilfe Gottes bedarf. Somit ist auch jedes Sakrament die Bitte an Gott um Stärkung und Festigung des Glaubens.
Zur Anmeldung der Taufe und Firmung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Geburtsurkunde des Kindes
2. Taufscheine der Eltern des Kindes (nicht älter als 1 Monat – Taufpfarre zuständig)
3. Standesamtliche Heiratsurkunde der Eltern
4. Kirchliche Heiratsurkunde der Eltern
5. Taufbestätigung des Paten / der Patin (nicht älter als 1 Monat – Taufpfarre zuständig)
6. Tauferlaubnis des Wohnpfarrers (falls Taufkind nicht in Österreich wohnhaft ist)
Der Termin für das Taufgesprächs und die Taufe sind mit dem zuständigen Seelsorger auszumachen.
Zur Taufe sind mitzubringen:
1. Taufkerze 2. Taufkleid
Zur Beachtung:
Da die griechisch-katholische getaufte Kinder mit den römisch-katholischen Kinder später in die Schule gehen, werden die Eltern oder Erziehungsberechtigte gebeten, darauf zu achten, dass es nach der Taufe, Firmung und Erstkommunion im griechisch-katholischen Ritus keine Firmung im römisch-lateinischen Ritus mehr gespendet wird. Diese empfängt das Kind bereits wie oben erwähnt nur einmal im Leben mit der Taufe zusammen. Da die Praxis der Spendung der Erstkommunion bei der Taufe und Firmung in der griechisch-katholischen Kirche nicht überall gleich ist (Manche tun es gleich bei der Taufe und Firmung. Die anderen warten bis das Kind erst 7 oder 8 Jahre alt wird), ist die künftige Teilnahme des Kindes bei der Erstkommunion in der Schulklasse mit dem zuständigen Seelsorger vor der Taufe und Firmung des Kindes abzusprechen und zu regeln.
Information zur Taufpatenschaft:
Im Vergleich zum römisch-lateinischen Ritus gibt es im griechisch-katholischen Ritus die Tradition, dass man für das Kind 2 Taufpaten auswählt. Die Möglichkeit nur einen Taufpaten zu haben wird nicht ausgeschlossen.
Das Amt des Taufpaten kann nur übernehmen, wer griechisch-katholisch oder römisch-katholisch (gefirmt) ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und - falls verheiratet - kirchlich getraut ist. Zur Prüfung dieser Voraussetzungen haben die Paten ihre aktuelle Taufbestätigung und kirchliche Trauungsschein vorzulegen. Die Taufpaten müssen "ein Leben führen, das dem Glauben" und dem Patendienst entspricht. Die Eltern des Täuflings können im eigentlichen Sinn die Taufpatenschaft nicht übernehmen.